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Kita-Gebührensatzung

Sie können die komplette Kita-Gebührensatzung hier direkt Downloaden:

Aufgrund von Art. 2 und 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) erlässt die Gemeinde Durach folgende

10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Durach (Kindertageseinrichtungengebührensatzung)

vom (01. September 2026)

§1 Änderungen

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Durach (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) vom 01. September 2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom November 2015, durch die 2. Änderungssatzung vom 01. September 2016, durch die 3.Änderungssatzung vom 01. Juli 2017, durch die 4. Änderungssatzung vom 01. Januar 2018, durch die 5. Änderungssatzung vom 01 Januar 2019. durch die und 6. Änderungssatzung vom 01. September 2019 und 7. Änderungssatzung vom 01. September 2022 und 8. Änderungssatzung vom 01. Januar 2024 und 9. Änderungssatzung vom 01.09.2025 wird wie folgt geändert:

§6 Gebührensatz

  1. Die monatlichen Benutzungsgebühren werden den Buchungszeiten entsprechend erhoben, inkl. Getränke und Spielgeld:
    1. In der Kinderkrippe:
      bis einschl. 4 Stunden 168,00 €
      mehr als 4 bis einschl. 5 Stunden 178,50 €
      mehr als 5 bis einschl. 6 Stunden 189,00 €
      mehr als 6 bis einschl. 7 Stunden 199,50 €
      mehr als 7 bis einschl. 8 Stunden 210,00 €
      mehr als 8 bis einschl. 9 Stunden 220,50 €
      mehr als 9 bis einschl. 10 Stunden 231,00 €
    2. Im Kindergarten:
      bis einschl. 4 Stunden 147,00 €
      mehr als 4 bis einschl. 5 Stunden 157,50 €
      mehr als 5 bis einschl. 6 Stunden 168,00 €
      mehr als 6 bis einschl. 7 Stunden 178,50 €
      mehr als 7 bis einschl. 8 Stunden 189,00 €
      mehr als 8 bis einschl. 9 Stunden 199,50 €
      mehr als 9 bis einschl. 10 Stunden 210,00 €
  2. Pro Betreuungsjahr kann eine kostenfreie Änderung der Buchungszeit beantragt werden. Für jede weitere Umbuchung wird mit dem Folgemonat ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 10,00 € erhoben.
  3. Für die separat gebuchte Ferienbetreuung der Hortkinder, wird entsprechend dem gebuchten Zeitumfang eine erhöhte Feriengebühr berechnet. Die Abbuchung dieser Feriengebühr erfolgt, entsprechend der gebuchten Tage, in den Monaten Juni, Juli und/oder August des aktuellen Betreuungsjahres.

§ 2 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.

Durach, 03.03.2026

Gerhard Hock
Erster Bürgermeister