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Krippe Kosten

Buchungsmöglichkeiten

Die Betreuungszeit für Ihr Kind richtet sich nach der von Ihnen festgelegten Buchungszeit innerhalb unserer Öffnungszeiten. Denn nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz können die Kinder nur zu den Zeiten betreut werden, die von Ihnen als Eltern gebucht werden, da sich auch unsere verfügbaren Personalstunden daran orientieren. Der Beitrag wird für 12 Monate erhoben und durch Bankeinzug abgebucht.

Ab dem 01.09.2022 ändern sich die Krippenbeiträge wie folgt. 

Montag – Donnerstag

7:00 – 16:30 Uhr

Freitag

7:00 – 14:00 Uhr

Nutzungszeitmtl. Kosten
Mehr als 3 bis
einschl. 4 Std.
120,00 €
Mehr als 4 bis
einschl. 5 Std.
130,00 €
Mehr als 5 bis
einschl. 6 Std.
140,00 €
Mehr als 6 bis
einschl. 7 Std.
150,00 €
Mehr als 7 bis
einschl. 8 Std.
160,00 €
Mehr als 8 bis
einschl. 9 Std.
170,00 €
Zusätzlichmtl. Kosten
Spielgeld7,00 €
Getränke- und Brotzeitgeld20,00 €

Umbuchung

Die erste Umbuchung der Nutzungszeit pro Kinderhausjahr ist kostenlos. Jede weitere Umbuchung beträgt 10,00€.

Ermäßigung für Geschwister

Das dritte Kind ist frei, wenn alle Kinder die gleiche Einrichtung besuchen

Variable Kosten

Das Mittagessen kostet 3,70€ pro Essen inklusive der Gebühr von kitafino.

Informationen zu den Kinderhausbeiträgen
(Stand April 2021)

Beiträge für Kinder unter 3 Jahre

Liebe Eltern, unsere Beiträge für Kinder unter 3 Jahren staffeln sich wie folgt: Für Kinder von 1 bis 2,5 Jahre wird der Krippenbeitrag eingezogen. In dem Monat, in dem das Kind 2,6 Jahre alt wird, wird der Betreuungsvertrag auf den Kindergartenbeitrag geändert.

Regel des 100 Euro Zuschuss des bayerischen Sozialministeriums

Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Dieser Zuschuss wird automatisch von ihrer Beitragsbuchung abgezogen. Die Zusatzkosten von Spielgeld und Brotzeitgeld werden mit in den Zuschuss eingerechnet. Falls diese unter 100 Euro liegen, geht der Überschuss an die Gemeinde zurück.

Förderungsmöglichkeit
(Stand März 2022)

Zum 01.01.2020 wurde das Bayerische Krippengeld eingeführt.

Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 € pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern getragen werden. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt.

Vom Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Da das Krippengeld bis zum 31. August des Kalenderjahres gezahlt wird in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, ist die Anknüpfung zur Beitragsentlastung für die gesamte Kindergartenzeit nahtlos

Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag der Familie durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Den Antrag samt Erläuterungen finden Sie auf der Homepage des ZBFS unter  www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

Sollten Sie noch Fragen haben. Kommen Sie auf uns zu.

Aufnahmekriterien

Wir haben am Anfang jedes Kalenderjahres einen Informationselternabend, an dem Sie Ihr Kind bei uns anmelden können. In Absprache mit der Gemeinde Durach und den anderen beiden Duracher Kinderhäuser werden die freien Plätze vergeben. Die Kinder werden nach dem Alter und nach sozialen Kriterien (Geschwisterkinder, alleinerziehend) aufgenommen. Gerne können Sie auch vorab telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.

Änderungen jederzeit vorbehalten.